Mit der heutigen Veröffentlichung des „Bundesfachplans Offshore Nordsee“ stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH) den ersten Offshore Netzplan vor. Der „Bundesfachplan Offshore Nordsee“ konkretisiert und ergänzt die maritime Raumordnung um die Planung der Stromnetze. Er fasst die geplanten und genehmigten Windparks mit einer maximalen Küstenentfernung von 120 km zu 13 Clustern zusammen. Der Plan legt Trassen oder Trassenkorridore für die Anbindungsleitungen der Windparks, Standorte für Konverterplattformen und Umspannanlagen, Trassen für grenzüberschreitende Stromleitungen und Übergabepunkte zwischen ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) und Küstenmeer fest. Er gibt damit eine verbindliche Infrastruktur für die Stromnetze vor. Damit ist für die einzelnen Genehmigungsverfahren Verbindlichkeit, Rechtssicherheit und eine verläßliche Planungsgrundlage gewährleistet.
„Mit dem „Bundesfachplan Offshore Nordsee“ legt das BSH in einem Rekordzeitraum von zehn Monaten die weltweit erste systematische Stromnetzplanung im Offshore-Bereich vor“, betonte Monika Breuch-Moritz, Präsidentin des BSH. „Die Kapazitäten in diesem Plan sind so festgelegt worden, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung bis 2030 grundsätzlich erreicht werden können. Der Netzplan ist in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und den Küstenländern entstanden.“ Der Netzplan legt für jede Konverterplattform eine Standard-Systemleistung von 900 MW fest. Auch die Kabelsysteme haben eine Übertragungsleistung von 900 MW bei einer Spannungsebene von 320 KV. Diese Vorgaben schaffen die Voraussetzungen dafür, dass perspektivisch die verschiedenen Konverterplattformen miteinander verbunden werden können. Zukünftig kann mit diesen Vorgaben der Stromnetzbetreiber sicherstellen, dass der Ausfall einer Konverterplattform oder einzelner Netzbereiche durch andere Komponenten des Netzes aufgefangen werden können.
Die standardisierten technischen Vorgaben eröffnen für die Zukunft die Möglichkeit, das deutsche Offshore Netz mit einem internationalen Nordsee Netz zu verbinden. Der Festlegung der Kabeltrassen und Konverterstandorte ging eine umfassende strategische Umweltprüfung voraus. Damit ist sichergestellt, dass die Flächen und Räume so beplant sind, dass die Interessen der Nutzer und der Schutz der Umwelt ausgeglichen sind. Die Netzbetreiber können die Netzanschlusssysteme in den festgelegten Gebieten sinnvoll und effektiv umsetzen.
Bis 2030 sind zur Anbindung der Windparks 25 Konverterplattformen und rund 3.880 km Seekabel erforderlich.
Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt. Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Bundesfachplan Offshore für die AWZ der Nordsee 2012
Pressemitteilung des BSH