Offshore-Plattformen für die deutsche Energiewende

Die Energiewende ist das deutsche Jahrhundertprojekt. Der weitreichende Umbau des Energiesystems eines großen Industrielandes hin zu einem Anteil Erneuerbarer Energien von 80 Prozent ist beispiellos und bietet Deutschland die Chance, auch für andere Länder Vorreiter zu sein.

Solche Pionierleistungen sind aber auch mit Herausforderungen verbunden, denn wir betreten neue Pfade und entwickeln echte Innovationen. Das gilt insbesondere für die Offshore-Plattformen, die derzeit gebaut werden, um auf hoher See jahrzehntelang zuverlässig und nahezu verlustfrei Windenergie ans Festland zu bringen.

Siemens errichtet im Auftrag des Netzbetreibers TenneT vier schlüsselfertige Netzanbindungen, über die Windkraft aus der Nordsee ans Festland transportiert wird. Diese Anbindungen werden in verlustarmer Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) realisiert. In der Werft Nordic Yards entstehen gegenwärtig drei von weltweit sechs im Bau befindlichen Offshore-HVDC-Konverterplattformen, die zur Netzanbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee benötigt werden.
Auf diesen Offshore-Konverterplattformen wird die aus Windturbinen gewonnene Energie von Wechselstrom in Gleichstrom gewandelt und ans deutsche Festland weitergeleitet.
Die Plattform SylWin alpha ist mit einer Gesamthöhe von etwa 80 Metern, einer Breite von 56 Metern und einer Länge von über 82 Metern, die größte Offshore-Konverterplattform ihrer Art, die bislang gebaut wurde.
Daneben entstehen mit BorWin 2 und HelWin 1 zwei weitere Plattformen bei Nordic Yards.
Eine Hochspannungsgleichstromübertragungs (HGÜ)-Verbindung besteht im Wesentlichen aus einer Umrichterstation, in der Wechselspannung in Gleichspannung gewandelt wird, einer Transportleitung und einer weiteren Umrichterstation am anderen Ende, in der die Gleichspannung wieder in Wechselspannung des konventionellen Stromnetzes gewandelt wird.

Siemens Pressetext

Tragekonstruktion der HGÜ-Offshore-Plattform BorWin2 / Supportstructure of the HVDC offshore platform BorWin2800-Megawatt-HVDC offshore plattform BorWin 2 / 800-Megawatt-HGÜ-Offshore-Plattform BorWin 2

 

Das Bild  2.zeigt die 800-Megawatt-HGÜ-Offshore-Plattform BorWin2 beim Ausschwemmen in der Werft von Nordic Yards in Warnemünde. Es ist die zweitgrößte von vier HGÜ-Konverterplattformen, die Siemens zum Anschluss von Windparks ans deutsche Stromnetz für den Netzbetreiber TenneT in der Nordsee installieren wird.

Das Bild 1. zeigt die Tragekonstruktion (Baseframe), auf der die 800-Megawatt-HGÜ-Offshore-Plattform BorWin2 in der Nordsee installiert werden wird. Sie wird gerade in Wismar in der Werft von Nordic Yards auf einem Schiff aus dem Dock transportiert. BorWin2 ist die zweitgrößte von vier HGÜ-Konverterplattformen, die Siemens zum Anschluss von Windparks ans deutsche Stromnetz für den Netzbetreiber TenneT in der Nordsee installieren wird.

 

 

Offshore-Netzausbau wird beschleunigt: Rösler und Altmaier legen Vorschlag für Haftungsregelung und Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan vor

Berlin – Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung verständigt, mit denen der Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigt werden soll. Im Zentrum der Einigung stehen dabei eine Haftungsregelung und der Systemwechsel hin zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von Offshore-Windparks.

Bundesminister Rösler: "Mit der geplanten Regelung treiben wir den Ausbau von Offshore-Windenergie weiter voran. Durch Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans wollen wir die Errichtung von Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser miteinander koordinieren. Auf diese Weise schaffen wir für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit und stellen den effizienten Ausbau eines Offshore-Netzes sicher. Hiervon profitieren Industrie und Verbraucher gleichermaßen. Durch die geplante Haftungsregelung werden Rechtsunsicherheiten und Investitionshindernisse beseitigt und Investitionen in Offshore-Windparks und Netzanbindungen wirtschaftlich attraktiv. Das bringt die Energiewende voran."

Bundesminister Altmaier: "Die geplante Regelung ist ein bedeutender Schritt für die Umsetzung der Energiewende und ein wichtiges Signal an private Investoren. Der Ausbau des Offshore-Netzes in einem geordeneten Verfahren schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Windparkinvestoren und Netzbetreiber. Mit der Haftungsregelung bieten wir Windparkinvestoren und Netzbetreibern die notwendige Sicherheit, die für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie benötigt wird."

Aufbauend auf den Vorschlägen der von Bundesminister Rösler initiierten AG Beschleunigung Offshore-Netzanbindung haben sich beide Ministerien darauf verständigt, einen mehrjährigen Offshore-Netzentwicklungsplan einzuführen. Dieser soll Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegen, um eine bessere Abstimmung mit dem Onshore-Netzausbau zu erreichen. Der Offshore-Netzentwicklungsplan soll mit einer Haftungsregelung für Verzögerungen bei der Errichtung und Störungen beim Betrieb von Offshore-Netzanbindungsleitungen verknüpft werden.

Für Offshore-Windparks, die auf den bisherigen individuellen Anbindungsanspruch nach § 17 Absatz 2a EnWG vertraut haben, wird durch eine Übergangsregelung sicher gestellt, dass sie ab dem Zeitpunkt der unbedingten Netzanbindungszusage ebenfalls den pauschalierten Schadensersatz erhalten. Das hilft den Offshore-Windparkprojekten, die derzeit bereits von erheblichen Verzögerungen der Netzanbindung betroffen sind.

Folgende Eckpunkte sind für die Haftungsregelung vorgesehen:

  • Bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder einer längeren Störung einer Leitung soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark ab dem 11. Tag der ununterbrochenen Nichteinspeisung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90% der entgangenen EEG-Einspeisevergütung erhalten. Soweit die Einspeisung aufgrund mehrerer einzelner Störungen an mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr nicht möglich ist, besteht der Anspruch unmittelbar ab dem 19. Tag. Für die Zwecke der Berechnung der pauschalierten Vergütung ist davon auszugehen, dass die Anlage 11 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung an jedem Tag der Störung erzeugt hätte.
  • Ob die Netzanbindung rechtzeitig fertiggestellt ist, bestimmt sich künftig nach dem im Offshore-Netzentwicklungsplan festgelegten Realisierungszeitpunkt. Um bei Verzögerungen der Netzanbindung mögliche Instandhaltungskosten für den Offshore-Windpark zu vermeiden, wird die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlage mit Fertigstellung der Fundamente für die Windkraftanlagen vermutet.
  • Für betriebsbedingte Wartungszeiten an der Netzanbindung erhält der betriebsbereite Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz, soweit die Wartungszeiten 10 Tage im Kalenderjahr überschreiten.
  • Die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes trägt der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber, der diese abhängig vom eigenen Verschuldensgrad bundesweit und ohne Zeitverzug über eine Haftungsumlage wälzen kann. Ausnahme: Bei grober Fahrlässigkeit trägt der Netzbetreiber 20 Prozent der Kosten (jedoch maximal 20 Mio. EUR pro Schadensfall und maximal 60 Mio. EUR pro Kalenderjahr), und bei Vorsatz ist eine Kostenwälzung ausgeschlossen.
  • Soweit die Netzanbindung länger als 90 Tage nicht verfügbar ist, kann der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes über die Haftungsumlage nur wälzen, soweit er alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminimierung und -beseitigung ergriffen hat.
  • Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers gegenüber Offshore-Windparks für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden wird je Schadensereignis begrenzt auf 100 Millionen EUR.
  • Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen zu schützen, hat der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber nach Marktverfügbarkeit angemessene und wirtschaftliche Versicherungen abzuschließen. Diese sind der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorzulegen.
  • Für den Zeitraum, in dem der Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz in Anspruch nimmt, entfällt der Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung bzw. verkürzt sich der Zeitraum des Anspruchs auf die erhöhte EEG-Einspeisevergütung entsprechend.

Der Referentenentwurf mit den Details der geplanten Regelungen wird im Sommer vorgelegt werden. Die Gesetzesänderungen sollen in kürzester Zeit in Kraft treten.

Quelle: BMU Pressemitteilung

BSH genehmigt Konverterplattform HelWin alpha und Seekabelsystem HelWin1

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute die Konverterplattform „HelWin alpha“ und das Seekabelsystem „HelWin1“ zur Anbindung der Offshore-Windparks „Nordsee Ost“ und „Meerwind Süd/Ost“ genehmigt. Die Konverterplattform wird 250 m östlich des Windparks „Nordsee Ost“ errichtet werden.

Das heute genehmigte Seekabelsystem dient der Anbindung der Offshore-Windparks „Nordsee Ost“ und „Meerwind Süd/Ost“. Das System umfasst sowohl die Stromkabel für den Transport von den Umspannwerken der beiden Windparks an die Konverterplattform als auch das Seekabel für den Transport der Elektrizität von der Konverterplattform zur seewärtigen Grenze des Küstenmeers. Das System ist mit einer Leistung von 576 MW genau auf die anzuschließenden Windparks ausgelegt.

Die Konverterplattform liegt rund 32 km nördlich der Insel Helgoland im Vorranggebiet Windenergie „Südlich Amrumbank“. Der späteste Baubeginn ist für den 31.12.2014 festgelegt. Die Genehmigung erlaubt eine Laufzeit von 25 Jahren. Sie beginnt mit dem vollständigen Anschluss der Offshore-Windparks an die Konverterplattform.

Erstmalig hat das BSH dem Übertragungsnetzbetreiber als Kompensation nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) im Benehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) den Rückbau von alten Seekabeln auf einer Länge von 37,8 km auferlegt.